MEHRLEISTUNGEN

MOBILITÄTSRENTE

Betriebliche Zukunftsvorsorge für Ihre Mitarbeiter durch die „MobilitätsRente“ Ihr PLUS zum Unternehmenserfolg:

Die Gewinnung, Bindung und Motivation von Mitarbeitern ist ein zunehmend wichtiger Bestandteil einer modernen Personalpolitik in Unternehmen. Ein effektives Hilfsmittel in der Personalpolitik ist die betriebliche Zukunftsvorsorge für Mitarbeiter.

Um den Aufwand für Arbeitgeber so gering wie möglich zu halten und Versorgungslücken zu schließen, haben die Branchenverbände der Verkehrswirtschaft das Versorgungswerk die „MobilitätsRente“ gegründet, welches durch die R+V und die Allianz als Vorsorgeexperten getragen wird.
Gemeines Anliegen ist es nützlich und effektiv Vorsorgeangebote für Unternehmen und deren Mitarbeiter aus den unterschiedlichen staatlichen Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen. Es wird die ganze Bandbreite an arbeitnehmer- und arbeitgeberfinanzierten Lösungen angeboten, welche bei der R+V durch eine betriebliche Kranken-, Unfallversicherung und Zeitwertkonten ergänzt werden.

GUTE GRÜNDE FÜR DIE MOBILITÄTSRENTE:

Vorteile für das Unternehmen:

Vorteile für Mitarbeiter:

Weiterhin ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz („BRSG“), welches 2019 in Kraft getreten ist, zu beachten. Am 01.01.2022 erreichte das BRSG seine dritte und letzte Stufe: Das heißt der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss aufgrund der Sozialversicherungsersparnis des Arbeitgebers bei Entgeltumwandlung gilt jetzt für alle Verträge, auch die vor 2019 abgeschlossen wurden.

Durch die Novellierung des Nachweisgesetzes zum 01.08.2022 sollen die Rechte für Arbeitnehmer weiterhin verbessert werden. Demnach sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, wesentliche Arbeitsvertragsbedingungen wie u.a. die hauseigene betriebliche Altersvorsorge schriftlich, detailliert und verständlich niederzulegen und die Beschäftigten entsprechend zu informieren. Bei Nichteinhaltung der neuen Vorschriften drohen den Arbeitgebern Ordnungswidrigkeitsverfahren und es können Bußgelder verhängt werden. Daher sollten die Arbeitgeber eine individuelle Versorgungsordnung verfassen lassen, um der Novellierung nachzukommen. Die angebotene Vorsorgemöglichkeit sollte anschließend von den Arbeitnehmern quittiert werden.

Gerne realisieren wir gemeinsam mit Ihnen die betriebliche Zukunftsvorsorge für Ihre Mitarbeiter – kontaktieren Sie uns einfach!

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